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Darf ich KI-Bilder auf meiner Firmenwebsite verwenden?

Rechtlich meistens ja — die kostenpflichtigen Tarife der großen Anbieter erlauben die gewerbliche Nutzung. Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung aber einen Hinweis an Bildern, Ton und Video, die wie eine echte Aufnahme wirken; für gewöhnliche Websitetexte gilt diese Pflicht nicht. Die wichtigere Frage ist eine andere: Welches Bild ersetzen Sie damit? Stimmung darf erfunden sein. Ihre Arbeit und Ihre Leute nicht.

Stand:

Die Lizenz

Dürfen Sie das Bild gewerblich nutzen?

Das steht in den Nutzungsbedingungen des Anbieters, und die sind unterschiedlich. Als Faustregel: Die kostenpflichtigen Tarife der bekannten Dienste erlauben die gewerbliche Nutzung, die kostenlosen oft nicht oder nur eingeschränkt. Lesen Sie den Abschnitt, bevor Sie ein Bild auf Ihre Seite legen — er ist meist eine halbe Seite lang.

Ein zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Ein rein maschinell erzeugtes Bild ist nach deutschem Recht in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil kein Mensch es geschaffen hat. Sie dürfen es also verwenden — aber Sie können niemandem verbieten, dasselbe Bild ebenfalls zu verwenden. Für ein Logo ist das ein ernstes Problem. Für ein Stimmungsbild im Hintergrund nicht.

Drei Dinge, die auch mit Lizenz nicht gehen

Ein leerer Bilderrahmen aus sandfarbenem Papier mit einem terrakottafarbenen Anhänger an der unteren Ecke

Erkennbare echte Personen. Ein Bild, das aussieht wie ein realer Mensch, berührt dessen Persönlichkeitsrecht — unabhängig davon, womit es erzeugt wurde.

Fremde Marken und geschützte Formen. Das Logo auf dem Lieferwagen im Hintergrund, die charakteristische Form eines fremden Produkts: Die Maschine malt das arglos hin, geschützt bleibt es trotzdem.

Der Stil einer namentlich genannten lebenden Person. „im Stil von …" ist beim Erzeugen bequem und beim Veröffentlichen heikel. Lassen Sie es weg.

Neu seit August 2026

Die Kennzeichnungspflicht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Für Sie als Betrieb ist Absatz 4 der wichtige, und der trennt zwei Fälle, die man auseinanderhalten sollte.

Bilder, Ton und Video. Wer solche Inhalte veröffentlicht, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und die wie eine echte Aufnahme wirken, muss darauf hinweisen. Das ist der Fall, der Handwerk, Praxen und Kanzleien betrifft — das erzeugte Werkstattfoto, der erzeugte Innenraum, das erzeugte Porträt.

Texte. Für Text greift die Pflicht enger: bei Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu unterrichten. Gemeint ist Berichterstattung. Ihre Leistungsseite, Ihre Referenzen und Ihr „Über uns" sind das nicht. Wenn ein Sprachmodell beim Formulieren geholfen hat, müssen Sie das nicht dazuschreiben. Zwei Gründe, bei Texten trotzdem genau hinzusehen, stehen im nächsten Abschnitt.

Für Bilder gilt außerdem: Bei Inhalten, die erkennbar künstlerisch, satirisch oder offensichtlich fiktiv sind, gelten Ausnahmen. Und die Pflicht gilt für Inhalte, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht oder geändert werden — nicht rückwirkend für alles, was schon im Netz steht.

Wo genau die Grenze zwischen „wirkt wie eine echte Aufnahme" und „offensichtlich gestaltet" verläuft, ist im Einzelfall eine Rechtsfrage. Der praktische Rat ist deshalb einfacher als die Norm: Schreiben Sie es dazu. Ein Halbsatz unter dem Bild kostet nichts und erspart Ihnen die Abwägung.

Das Zeichen

Es gibt inzwischen ein Symbol dafür

Die Europäische Kommission hat im Sommer 2026 einen Satz Zeichen herausgegeben, mit denen sich KI-Inhalte markieren lassen. Drei Formen, jede in vier Farbfassungen — schwarz, weiß, beide auch halbdurchsichtig, damit das Zeichen auf jedem Bild sitzen kann:

Das runde Grundzeichen: die Buchstaben A und I in einem Kreis

Das Grundzeichen. Wenn KI beteiligt war — oder wenn daneben eine eigene Beschriftung steht.

Das Zeichen mit der Aufschrift AI GENERATED

Vollständig erzeugt. Der Inhalt kommt ganz aus der Maschine, ohne menschlichen Anteil.

Das Zeichen mit der Aufschrift AI MODIFIED

Verändert. Ihr eigenes Foto, aber die Maschine hat daran gearbeitet — Hintergrund getauscht, Personen entfernt.

Die Zeichen der Europäischen Kommission, unverändert übernommen.

Drei Dinge dazu, bevor Sie eins davon einbauen:

Es ist freiwillig. Verpflichtend ist der Hinweis, nicht dieses Zeichen. Ein Halbsatz unter dem Bild erfüllt die Pflicht genauso.

Das Zeichen allein genügt nicht. Das schreibt die Kommission selbst dazu. Es soll außerdem von einer Beschriftung in einfacher Sprache begleitet werden — auf einer deutschen Seite also von einem deutschen Wort. „AI" allein sagt einem Kunden in Rutesheim nichts.

Es gehört ans Bild, nicht ans Seitenende. Die Leitlinie verlangt zweierlei: Die Kennzeichnung muss spätestens beim ersten Ansehen wahrnehmbar sein, und sie soll erhalten bleiben, wenn jemand das Bild weiterschickt oder herunterlädt. Eine Zeile im Impressum erfüllt beides nicht. Zeichen, Leitlinie und Dateien zum Herunterladen bei der Europäischen Kommission

Der andere Fall

Und die Texte?

Kennzeichnen müssen Sie sie nach dem, was oben steht, in aller Regel nicht. Das heißt nicht, dass es gleichgültig wäre, wie sie entstehen — bei Text stehen statt der Kennzeichnungsfrage zwei andere.

Die erste ist keine Rechtsfrage. Ein Sprachmodell schreibt den Durchschnitt seiner Trainingsdaten, und der Durchschnitt aller Handwerkerseiten liest sich wie „Ihr zuverlässiger Partner rund um". Das ist fehlerfrei, höflich — und von der Seite des Wettbewerbers nicht zu unterscheiden. Was Ihre Seite verkauft, sind die Sätze, die nur bei Ihnen stehen können: dass Sie den Aufmaßtermin auch abends machen, dass Sie seit 1978 in derselben Halle arbeiten, dass Sie Altbaufenster nicht abreißen. Solche Sätze weiß kein Modell. Die weiß nur der Betrieb.

Die zweite schon. Es gibt Texte, bei denen die Herkunft sehr wohl zählt, und zwar unabhängig von der KI-Verordnung: Bewertungen, Referenzen, Erfahrungsberichte. Eine erfundene Kundenstimme ist irreführende Werbung — ob ein Mensch sie erfunden hat oder eine Maschine, ändert daran nichts. Dasselbe gilt für Angaben über Ihren Betrieb, die schlicht nicht stimmen: Ein Modell schreibt „seit über 30 Jahren" hin, ohne zu prüfen, ob das so ist. Geradestehen müssen Sie dafür.

Der Umgang, den ich empfehle, ist deshalb nicht „kein Sprachmodell", sondern: formulieren lassen, nie erfinden lassen. Alles, was eine Behauptung über Ihren Betrieb ist — Zahlen, Jahre, Namen, Auszeichnungen, Zitate —, kommt von Ihnen und wird vor der Veröffentlichung nachgesehen.

Die eigentliche Frage

Welches Bild ersetzen Sie damit?

Das ist die Frage, die über Ihre Website entscheidet — und sie ist keine Rechtsfrage, sondern eine geschäftliche.

Stimmung und Hintergrund: unbedenklich. Ein warmes, unscharfes Bild hinter Ihrer Überschrift behauptet nichts. Es ersetzt ein Stockfoto, das genauso wenig Ihre Werkstatt zeigt.

Arbeitsproben: nie. Ein erzeugtes Bild einer Küche, die Sie nicht gebaut haben, ist kein Gestaltungsmittel, sondern eine Behauptung über Ihre Arbeit. Und es ist die Sorte Behauptung, die beim ersten Kundenbesuch auffliegt.

Menschen und Team: nie. Ein erfundener Mitarbeiter auf der Seite eines Vier-Mann-Betriebs ist der schnellste Weg, Vertrauen zu verlieren. Ein ehrliches Handyfoto vor der Halle wirkt besser als das beste erzeugte Porträt.

Wie ich es selbst halte

Auf meinen erfundenen Beispielseiten sind fast alle Fotos mit KI erzeugt — anders ginge es nicht, die Betriebe gibt es ja nicht. Deshalb liegt dort das Zeichen der Kommission in der Ecke jedes einzelnen Bildes, mit dem deutschen Wort daneben, dazu ein Hinweis in der Leiste ganz oben und einer am Seitenende.

Dass es an jedem Bild klebt und nicht nur unten steht, hat einen Grund, den ich selbst erst beim Nachlesen der Leitlinie verstanden habe: Wer ein Bild weiterschickt, schickt die Bildunterschrift nicht mit. Nur was im Bild sitzt, bleibt dran. Die Beispiele ansehen

Bei einem echten Auftrag bekommen Sie von mir keine erfundenen Werkstätten und keine erfundenen Mitarbeiter. Wenn Ihnen gute Fotos fehlen, sage ich das vorher, und wir bauen die Seite anders: Es gibt Entwürfe, die von Schrift, Farbe und Aufbau leben statt von großen Bildern. Und Handyfotos taugen öfter, als Sie denken: Was daraus meistens nichts wird, ist das eine große Bild ganz oben — für Arbeitsproben, Räume und Details reichen sie oft.

Ein Hinweis, den ich Ihnen schulde: Ob ein bestimmtes Bild gekennzeichnet werden muss, ist eine Rechtsfrage. Ich bin kein Anwalt und darf sie nicht beantworten. Was ich Ihnen sagen kann: was auf Ihrer Seite technisch passiert, welche Dienste eingebunden sind und was sie tun. Das schreibe ich Ihnen auf, damit Ihre Anwältin oder Ihr Anbieter für Rechtstexte damit arbeiten kann.

Was Sie jetzt tun können

Gehen Sie Ihre eigenen Bilder durch

Nehmen Sie sich Ihre Startseite und Ihre Leistungsseiten vor. Meist sind es zehn bis fünfzehn Bilder.

  1. Sortieren Sie jedes Bild in eine von drei Schubladen: Stimmung, Arbeitsprobe, Mensch.

    Nur die erste Schublade darf erzeugt sein. Die anderen beiden müssen echt sein oder weg.

  2. Fragen Sie sich bei jedem Bild: Würde ein Kunde, der bei mir steht, das wiedererkennen?

    Das ist der ganze Test. Ein Bild, das etwas zeigt, was es bei Ihnen nicht gibt, arbeitet gegen Sie — auch wenn es schön ist.

  3. Schreiben Sie an jedes erzeugte Bild einen Halbsatz — am besten in das Bild hinein.

    „Mit KI erzeugtes Bild" reicht, gern mit dem Zeichen der Kommission davor. Das erfüllt die Transparenzpflicht auf dem einfachsten Weg und nimmt Ihnen die Frage ab, ob dieses eine Bild nun darunterfällt.

  4. Machen Sie an einem hellen Vormittag zwanzig Fotos mit dem Telefon.

    Werkstatt, Team, drei fertige Arbeiten, die Einfahrt. Moderne Telefone reichen für alles außer dem einen großen Bild ganz oben. Zwanzig echte Fotos schlagen jedes erzeugte.

So sehen die Hinweise auf meinen Beispielseiten aus

Tobias Kelm

Was ich Ihnen rate

Nehmen Sie KI-Bilder für Hintergründe, Muster und Stimmung. Nicht für Ihre Werkstatt, nicht für Ihr Team, nicht für Ihre Arbeit. Ein erfundenes Foto Ihres Betriebs fällt spätestens beim ersten Kundenbesuch auf.

Tobias Kelm · Webdesigner in Rutesheim

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